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Unklare Definition
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Autor:  Schmadder [ 23.01.2013 15:39 ]
Betreff des Beitrags:  Unklare Definition

Bei Vorrangsregeln steht an mehreren Stellen: "... hat die Regel Vorrang, die eine höhere Kennziffer trägt".

Was ist die höhere Kennziffer? Ist 1 höher als 2 oder ist 2 höher als 1?

Ich habe das als "höhere Zahl" interpretiert, aber dann ist G.7 etwas merkwürdig.

Autor:  sun-e [ 23.01.2013 18:50 ]
Betreff des Beitrags: 

Nein, es ist die höher gestellte Regel. Also G.1 wäre die höchste. Weil alle anderen folgen absteigend. Ansonsten würde ja jede neue regel eine höhere Wertigkeit haben als die bisherigen. Das würde ja zum Chaos führen... :P

Autor:  Schmadder [ 23.01.2013 19:54 ]
Betreff des Beitrags: 

eben, deshalb ist die Bezeichnung "höher gestellt" so verwirrend!

Ich würde die dann eher eindeutig bezeichnen zB
"Regel mit niedrigerer Nummer"
oder so

Aber, wir haben es ja in der Hand die Regeln zu ändern :)

Autor:  sun-e [ 24.01.2013 12:29 ]
Betreff des Beitrags: 

Sind Gesetzesbücher nicht auch so aufgebaut? Vorangestellte Paragraphen sind höhere Paragraphen!?

Autor:  Schmadder [ 10.03.2013 07:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unklare Definition

Nach dem aktuellen Pressetext von Oliver ist die höhere Kennziffer also doch die höhere Zahl (2 ist höher als 1) :o

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