Hai!
Thoran1 hat geschrieben:
CTD hat geschrieben:
Thoran1 hat geschrieben:
Einen Hafen kann man (mindestens in E2) im Kriegsfall auch als taktisches Mittel einsetzen: Angenommen, ich weiss, dass eine fremde Flotte in meiner Hafenregion anlanden will. Dann verlasse ich in der Woche des angenommenen Einmarsches den Hafen und die Anlandung wird unterbunden. Durch den Wegfall des Unterhalts würde das nicht mehr gehen (oder verstehe ich Deine Änderung falsch und der Hafen muss dennoch besetzt sein, um funktionieren zu können, kostet halt nur nichts mehr?). Zugegeben, das ist ein absoluter Spezialfall, aber von uns schon mal angewendet worden. Es gibt aber darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten, mit dem Hafen im Krieg "zu arbeiten" - z.B. durch Vertreiben des (gegnerischen) Hafenbesitzers, um die Anlandung von Verstärkungen zu unterbinden.
Der Hafen muss immer noch bezahlt werden (und kann vom Burgenbesitzer mit bezahle nicht abgeschaltet werden). Und wenn du der Flotte die landen will kein Helfe Bewache gesetzt hast, dann darf die eh nicht landen.
Auch das mit dem Anlanden von Parteien, denen der Hafenbesitzer kein HELFE BEWACHE gesetzt hat, werde ich diese Woche mal testen.
Gleichgültig wie die HELFE-Status eines Hafenbesitzers zum Kapitän eines anlandenden Schiffes sind, das Schiff kann definitiv in den Hafen einlaufen. Ich hatte explizit meinen Hafenkommandanten in eine Gruppe verschoben, die zu keiner anderen Partei ein HELFE BEWACHE hat, und eine andere Partei gebeten, eine Hafenregion (Terrain: Berg) anzulaufen. Das hat einwandfrei geklappt.
Thoran1 hat geschrieben:
Ich hätte "vertreiben" schreiben sollen, denn dabei geht es nicht ums Vertreiben durch einen Angriff, sondern eher um das "Entfernen" des Hafenbesitzers aus seinem Gebäude.
Wie schon angedeutet kann man Personen auch durch Magie beeinflussen.
Gruß,
Thorsten